Obwohl nach dießer Einteilung sämtliche Gemeinden der k. k. Bezirkshauptmannschaften in Gaya, Göding, Ung.-Brod und Wischau der Landesheilanstalt in Kremsier zugewiesen worden sind, kommen wiederholt Fälle vor, daß diese Gemeinden, etwa wegen der besseren Eisenbahnverbindung mit Brünn, die oberwähnte Kundmachung nicht beachten und die Geisteskranken in die Brünner Landesirrenanstalt resp. auf die Beobachtungstation der Brünner Landeskrankenanstalt transportieren, worauf sie erst auf Veranlassung der Direktion in die zugehörige Anstalt transferiert werden müssen.[1]